Antworten auf häufige Fragen von werdenden Eltern

Häufig gestellte Fragen

Werdende Eltern haben viele Fragen. Wir wollen einige davon hier direkt klären.

Werdende Väter oder eine andere Begleitperson dürfen die Geburt selbstverständlich begleiten, soweit sie gesund sind.

Ja. Familienzimmer stehen auf unserer Wochenbettstation zur Verfügung. So können Sie nach Wunsch die ersten Tage in einem Familienzimmer gemeinsam genießen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine sog. Wahlleistung handelt. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern dazu.

Ja, wir begrüßen Sie selbstverständlich auch ohne vorherige Anmeldung in unserem Kreißsaal und stehen während Ihrer Entbindung an Ihrer Seite. Bei einer vorherigen Anmeldung zur Geburt können wir Hebammen gemeinsam mit Ihnen eine Kreißsaalakte anlegen und Ihnen bereits vorab erforderliche Formulare aushändigen. Gerne können wir hier auch individuelle Fragen beantworten. So können wir uns, wenn es los geht, voll und ganz auf Sie und Ihr Entbindungserlebnis konzentrieren.

Sie finden den Kreißsaal im Gebäude F, Etage 4 des Klinikum Ernst von Bergmann. Die Zufahrt erfolgt über die Gutenbergstraße / Einfahrt Kindernotaufnahme. 

Im akuten Notfall können Sie mit dem Auto oder Taxi über die Rampe direkt vor den Eingang des Hauses F fahren. 

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Für die Krankenhauszeit stellen wir Ihnen Kleidung für Ihr Baby. Das gleiche gilt für Windeln und weitere Baby-Pflegeprodukte. Ebenso werden allen Müttern Hygieneartikel für die Dauer des Aufenthaltes auf unserer Wochenbettstation zur Verfügung gestellt. 

Mutter und Kind dürfen gerne Besuch empfangen, freuen sich aber sicher auch über ein paar ruhige und private Minuten. Bitte beachten Sie hierbei auch immer unsere aktuell geltenden Besuchsregeln.

Es ist beruhigend für alle, wenn Sie ab der 36. Schwangerschaftswoche die notwendigen Dokumente für Ihren Klinikaufenthalt schon griffbereit haben. Dazu gehören:

  • Mutterpass
  • Personalausweis oder Pass
  • Chip-Karte der Krankenkasse
  • ggf. Allergieausweis
  • Familienstammbuch (wenn Sie verheiratet sind)
  • Geburtsurkunde (wenn Sie unverheiratet sind)